Ein
Apparat (von lat.
aparator, ?Zubereiter?) ist eine Bezeichnung, die in verschiedenen Fachgebieten unterschiedlich interpretiert wird. Es gibt Normungsbestrebungen, einen Apparat als stoff- oder materieumsetzendes Gebilde zu definieren (ergänzend dazu wird ein Gerät als signalumsetzendes und eine Maschine als kraftumsetzendes Gebilde bezeichnet).
- Ein Apparat wird allgemein als ein Gebilde von höherer Komplexität angesehen, z.B. ein Verdampfer oder auch ein Reaktor, kann aber wiederum Teil eines größeren Systems, einer Anlage, sein.
- In der Filmtheorie bezeichnet der Begriff Apparat eine Filmkamera, siehe Apparatusdebatte und Apparatustheorie.
- In der Anatomie fasst man funktionell zusammengehörige Organe zu einem Apparat zusammen, z. B. Bewegungsapparat, siehe Organsystem
- Apparat als editionswissenschaftlicher Ausdruck
- In Textausgaben bezeichnet der Apparat die gesammelten Anmerkungen zum Haupttext: siehe Textkritischer Apparat
- In der Politik, aber auch im Verwaltungswesen, bezeichnet der Begriff Apparat das Vorhandensein eines ausgebauten Fundus von Personal, Material und/oder Methoden, um mit den spezifischen oder auch nur denkbaren Problemen, die auftreten können, ?fertig zu werden?.
- Bei der wissenschaftlichen Arbeit hat der Begriff eine Bedeutung beim wissenschaftlichen Handapparat.
- Im schwäbischen (süddeutschen) Raum werden alle Geräte, die nicht auf Anhieb verstanden werden, als Apparat bezeichnet.
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