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Apparat : Biographie

Biographie Apparat


Ein Apparat (von lat. aparator, ?Zubereiter?) ist eine Bezeichnung, die in verschiedenen Fachgebieten unterschiedlich interpretiert wird. Es gibt Normungsbestrebungen, einen Apparat als stoff- oder materieumsetzendes Gebilde zu definieren (ergänzend dazu wird ein Gerät als signalumsetzendes und eine Maschine als kraftumsetzendes Gebilde bezeichnet).

  • Ein Apparat wird allgemein als ein Gebilde von höherer Komplexität angesehen, z.B. ein Verdampfer oder auch ein Reaktor, kann aber wiederum Teil eines größeren Systems, einer Anlage, sein.
  • In der Filmtheorie bezeichnet der Begriff Apparat eine Filmkamera, siehe Apparatusdebatte und Apparatustheorie.
  • In der Anatomie fasst man funktionell zusammengehörige Organe zu einem Apparat zusammen, z. B. Bewegungsapparat, siehe Organsystem
  • Apparat als editionswissenschaftlicher Ausdruck
  • In Textausgaben bezeichnet der Apparat die gesammelten Anmerkungen zum Haupttext: siehe Textkritischer Apparat
  • In der Politik, aber auch im Verwaltungswesen, bezeichnet der Begriff Apparat das Vorhandensein eines ausgebauten Fundus von Personal, Material und/oder Methoden, um mit den spezifischen oder auch nur denkbaren Problemen, die auftreten können, ?fertig zu werden?.
  • Bei der wissenschaftlichen Arbeit hat der Begriff eine Bedeutung beim wissenschaftlichen Handapparat.
  • Im schwäbischen (süddeutschen) Raum werden alle Geräte, die nicht auf Anhieb verstanden werden, als Apparat bezeichnet.


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Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Apparat
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