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Die Bezeichnung Eingetragener Kaufmann oder Eingetragene Kauffrau gibt in
Deutschland an, dass ein Einzelunternehmer, das heißt eine natürliche
Person, als Kaufmann bzw. Kauffrau im Handelsregister eingetragen ist.
Üblich ist die Abkürzung e.K..
Der Kaufmann wird im Handelsregister in Abteilung A eingetragen. Die
Eintragung ist bei einem Istkaufmann deklaratorisch, d.h. die
Kaufmannseigenschaft besteht auch ohne Eintragung, bei einem Kannkaufmann
begründet sie dagegen erst die Kaufmannseigenschaft.
Firma Der Kaufmann führt eine Firma, d.h. eine Bezeichnung, unter der er
im Geschäftsverkehr auftritt. Diese wird im Handelsregister eingetragen.
Bei der Auswahl der Firma sind die Firmengrundsätze des § 18 HGB zu
beachten.
Bedeutung Der eingetragene Kaufmann ist die häufigste Unternehmensform
in Deutschland. Der eingetragene Kaufmann trägt die volle persönliche
Haftung für alle
Diskografienicht vorhanden
Videonicht vorhanden