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Feme, Veme: der Begriff wird vor allem für die Gerichtsbarkeit der
Femegerichte und die von diesen verhängte Strafe verwendet. Bezeichnungen
der Gerichte: Femgericht, Femegericht, vemedinc sowie "Freigericht" oder
"Freistuhl" (seltener: Vehmgericht, Fehmgericht, Vehmic Gerichte, Vehm oder
die heilige Vehme). Oft wurde ein Femegericht im Freien unter einem
Gerichtsbaum abgehalten.thumb|200px|Ein Femgericht auf einem alten Bild
Herkunft des Begriffs Das Wort ?Feme? ist seit dem 13. Jahrhundert
sicher belegt. Es soll sich um ein mittelniederdeutsches Wort mit der
ursprünglichen Bedeutung ?Vereinigung, Bund, namentlich Bund der zum
gleichen Gericht gehörenden Freien? handeln. Zugleich wird es auch als
Bezeichnung für den Landfrieden verwendet. Nach einer anderen Auffassung
soll ?Feme? ein Wort für ?Strafe? gewesen sein.
Im späten Mittelalter entwickeln sich folgende mit "veme" zusammengesetzte
Begriffe mit Bezug zur Strafvollstreckung:
Diskografienicht vorhanden
Videonicht vorhanden