Mit
? ?? (lat. wörtlich ?du sollst den Körper haben?) wurden im Mittelalter in England die rechtlich nicht beschränkten königlichen Haftbefehle eingeleitet. Diese Wendung war an den Ausführenden adressiert und bedeutet: man möge die Person festhalten, ihrer habhaft werden.
Heute versteht man darunter zumeist die Einschränkungen dieses Rechtes. Diese Einschränkung erfolgte in England durch ein Gesetz aus dem Jahre 1679, das die Bezeichnung
trägt.
[Vollständiger Text: http://www.constitution.org/eng/habcorpa.htm] Es wird umgangssprachlich auch als
bezeichnet, im Deutschen daher oft fehlerhaft: ?Habeas-Corpus-Akte?.
[Im Englischen ist das Wort mehrdeutig, es bedeutet sowohl ?Akt?, ?Agieren?, ?Handlung?, ?Schritt? (des Parlaments) als auch ?Gesetz?]Im modernen Sprachgebrauch ? vor allem des angelsächsischen Rechtskreises ? wird der Terminus als Kurzform für
[engl.: ? ?Schrieb?, ?schriftliche Anordnung?] benutzt, worunter die richterlichen Anordnungen einer Haft bzw. Haftfortdauer sowie die auf Antrag des Festgehaltenen durchzuführenden Haftprüfungsverfahren zu verstehen sind.
Geschichte
Im mittelalterlichen Europa galt es als Vorrecht der Könige, Personen festnehmen zu lassen. Die Haftbefehle begannen je nach Haftgrund mit den Worten:
- ? man kann die Person festhalten, um sie zum Gegenstand (einer Befragung, einer Anklage) zu machen
- ? man kann die Person festhalten, um ein Zeugnis zu erlangen
In England missbrauchte Karl I. dieses mächtige Instrument, indem er von wohlhabenden Bürgern Zahlungen erpresste mit der Androhung, sie bei Verweigerung der Zahlungen einsperren zu lassen. Trotz der 1628 durch das Parlament gegen diese Praxis erlassenen
verfiel der König bald wieder darauf. 1641 musste Karl, der wegen eines Aufstands von Schotten und Iren in Geldnot war, einem neuerlichen Erlass des Parlaments zustimmen, der Verhaftungen nur noch mit angemessener Begründung zuließ. Nach dem englischen Bürgerkrieg (1642?1649), der in der Hinrichtung Karls I. gipfelte, und dem Commonwealth-Regime unter Oliver Cromwell (1649?1660) kam Karl II. an die Macht. Auch dieser König griff bald wieder die Praxis der willkürlichen Festnahmen auf, wobei er Gegner zumeist in Gebiete außerhalb Englands bringen ließ, in denen diese Einschränkungen nicht galten. Im Jahr 1679, einer Schwächeperiode seiner Herrschaft, sah sich Karl II. gezwungen, den
zu unterzeichnen, der eine Verschärfung der bisherigen Regelung bedeutete. Inhaftierte mussten nun innerhalb von drei Tagen einem Richter vorgeführt werden und durften unter keinen Umständen außer Landes gebracht werden. Um dem
größeres Gewicht zu verleihen, wurden Beamte für den Fall der Missachtung mit empfindlichen Geldstrafen bedroht.
Kodifizierung International
Die Europäische Menschenrechtskonvention stuft es in Artikel 5 als Menschenrecht ein.
[Art. 5 EMRK]USA:
[1] 2006 wurde dieses Recht für Nicht-US-Bürger durch den Kongress abgeschafft. Die Abschaffung erfolgte vor dem Hintergrund, den Häftlingen von Guantánamo eine gerichtliche Rechtsprüfung ihrer Inhaftierung zu verweigern, betrifft allerdings sämtliche Ausländer. Der Versuch einer Wiedereinführung scheiterte 2007 bereits im Senat.
Kodifizierung in Deutschland
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland hat das
-Prinzip in Artikel 104 GG, Absatz 2 und 3 übernommen.
[ GG] Es gilt als grundrechtsgleiches Recht.
Siehe auch
Rechtsbehelf,
Einzelnachweise
Weblinks
Historische RechtsquelleRechtsgeschichte der Frühen NeuzeitGeschichte Englands in der Frühen NeuzeitStaatsrecht
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