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munt 

Biographie


Die Munt kommt aus dem Althochdeutschen und bedeutet "Schirm, Schutz, Gewalt" (Grimm, Deutsches Wörterbuch, 6. Bd. Sp. 2683) und ist ein zentraler Begriff im Personenrecht des Mittelalters. Es ist der Vorläufer unseres heutigen Betreuungsrechts.Der Muntherr übernahm dabei den Schutz und die Haftung des Muntlings. Wichtigster Muntverband war das Haus (die Familie), durch das die Ehefrau und die Kinder dem Hausherrn unterworfen waren. Das Gesinde, falls vorhanden, zählte ebenfalls dazu. Töchter des Hausherrn verließen den Munt bei der Verheiratung und traten dann in den Munt des Gatten ein (Muntehe). Söhne wurden bei Gründung eines eigenen Hausstandes selbstmündig. Dieser Begriff wurde zu mündig verkürzt. Ab dem Hochmittelalter galt allgemein das Erreichen des 21. Geburtstages als fester Termin zum Erreichen der Mündigkeit. Dies bedeutete, das auch ein erwachsener Sohn selbständig Geschäfte abschließen konnte. Eine speziel

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