Die Munt kommt aus dem Althochdeutschen und bedeutet "Schirm, Schutz,
Gewalt" (Grimm, Deutsches Wörterbuch, 6. Bd. Sp. 2683) und ist ein
zentraler Begriff im Personenrecht des Mittelalters. Es ist der Vorläufer
unseres heutigen Betreuungsrechts.Der Muntherr übernahm dabei den Schutz
und die Haftung des Muntlings. Wichtigster Muntverband war das Haus (die
Familie), durch das die Ehefrau und die Kinder dem Hausherrn unterworfen
waren. Das Gesinde, falls vorhanden, zählte ebenfalls dazu. Töchter des
Hausherrn verließen den Munt bei der Verheiratung und traten dann in den
Munt des Gatten ein (Muntehe). Söhne wurden bei Gründung eines eigenen
Hausstandes selbstmündig. Dieser Begriff wurde zu mündig verkürzt.
Ab dem Hochmittelalter galt allgemein das Erreichen des 21. Geburtstages
als fester Termin zum Erreichen der Mündigkeit. Dies bedeutete, das auch
ein erwachsener Sohn selbständig Geschäfte abschließen konnte.
Eine speziel
Discographynicht vorhanden
Videonicht vorhanden
munt,